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Messe-Visa jetzt noch einfacher: keine Einladungen mehr erforderlich!

Das Auswärtige Amt hat mit einem Mailerlass vom Juli 2013 die Visastellen der deutschen Botschaften und Konsulate weltweit darüber informiert, dass für die Beantragung eines Messevisums im Regelfall kein Einladungsschreiben des Messeveranstalters mehr erforderlich ist (http://www.auma.de/).

Ferner entfällt für ausstellende Unternehmen auf Messen die Visagebühr. Bitte beziehen Sie sich bei der Beantragung Ihres Visums auf diese Information. Sollte eine Botschaft auf ein Einladungsschreiben bestehen, wenden Sie sich bitte

Weiterführende Informationen zum Visaverfahren, den Erteilungsvoraussetzungen, Visagebühren
und Antragsformulare in verschiedenen Sprachen sind auf der Seite "Visabestimmungen"
des Auswärtigen Amtes sowie den jeweiligen Webseiten der Botschaften und Konsulate erhältlich.

Damit Sie möglichst fristgerecht vor der Messe Ihr Visum erhalten, raten wir Ihnen, sich möglichst frühzeitig um eine Visumbeantragung zu kümmern. Die Beantragung ist bis zu drei Monate vor der Einreise möglich.